Häufige Fragen zum Terminstundenmodell
Die Fahrzeiten tragen Sie bitte pauschal bei Ihrer Stelle für einen Wochendurchschnitt mit ein. Sofern die Fahrzeit mehr als 4 Stunden/Woche beträgt (also mehr als 8.000-10.000 km/Jahr) kann die Fahrzeit auch nach Rücksprache mit dem Superintendent/der Superintendentin pauschal eingetragen werden.
Sie sind für die Eingabe der Aufgaben und der Zeiten verantwortlich. Es liegt dann an Ihnen, diese zu plausibilisieren bzw. auf Nachfrage Ihrer Superintendentin/Ihrem Superintendenten bzw. Kolleg*innen und Kollegen zu begründen.
Ihre Eingaben können nur von Personen eingesehen werden, denen Sie Lese- oder Schreibberechtigungen erteilt haben. Die Beschlussfassung Ihrer Dienstanweisung beschließt Ihr Superintendent/Ihre Superintendentin.
Bis zu einer Kilometeranzahl von durchschnittlich 8.000-10.000km/Jahr berücksichtigen Sie bitte die Fahrzeiten bei den Terminen, die Sie eintragen. Bsp.: Durchschnittlich fahren Sie zu Bestattungen 10 Minuten hin und 10 Minuten zurück, dann addieren Sie 20 Minuten zur Dauer der Bestattung hinzu.
Wenn Sie eine Vakanzvertretung übernehmen, ist der geplante Arbeitsaufwand ebenfalls einzutragen und ggf. die Übernahme von anderen Aufgaben zu reduzieren.
Das Terminstundenmodell ist ein Diagnose- und Planungsinstrument, dass Sie für Überlastung schützen soll. Wenn Sie feststellen, dass im ersten Jahr mehr Bestattungen angefallen waren und das auch in Zukunft zu erwarten ist, können Sie die Angaben im Terminstundenplaner anpassen. Wir empfehlen, eine solche kritische Sicht jeweils im Zuge der Jahresgespräche vorzunehmen.
Das Terminstundenmodell als Planungs- und Diagnoseinstrument macht Überlastung transparent. Sie haben es u.U. also schwarz auf weiß, dass die Anforderungen auf einer Stelle nicht zum vorhandenen Pfarrstellenvolumen passen. Das ist ein wichtiger erster Schritt.
Für die Rufbereitschaft in der Notfallseelsorge werden pro Tag (24 Stunden) 1,5 Terminstunden (also 3 Stunden Arbeitszeit) angerechnet. Die Anzahl der Rufbereitschaftstage pro Jahr ist „Standartformular Gemeindepfarrstelle“ im Handlungsfeld „Gesamtkirchliche Aufgaben“ einzutragen und wird mit 1,5 multipliziert. Für 2 Wochen Rufbereitschaft werden dann 21 Terminstunden pro Jahr dafür eingerechnet (14 x 1,5 = 21). Die tatsächlichen Einsätze sind zusätzlich um Handlungsfeld „Seelsorge“ einzutragen.