Das Ziel: die Dienstbeschreibung
Das Terminstundenmodell ist kein Arbeitserfassungsinstrument. Es legt weder Tagesstunden noch Maximal- oder Minimalwerte fest. Vielmehr geht es um die Abschätzung des wöchentlichen Arbeitsanfalls im Jahresmittel. Das Terminstundenmodell hilft, diesen Arbeitsanfall in seinen wesentlichen Bestandteilen durchsichtig zu machen, um daraufhin ggf. Maßnahmen zur Korrektur einzuleiten, wo dies erforderlich ist.
Betrachtet wird im Terminstundenmodell nicht die Pfarrperson, sondern die Pfarrstelle. Es soll nicht bewertet werden, was eine Person leistet, sondern wieviel Arbeitslast mit einer Stelle verbunden ist. Damit werden die Arbeitsmengen sowohl für die Pfarrpersonen als auch für die haupt- oder ehrenamtlich Mitarbeitenden objektiv fassbar und von den personspezifischen Umständen unterscheidbar.
Grundlage der Berechnung ist die Jahreswochenstundenzahl, die auf der Basis von 40 Arbeitsstunden pro Woche (analog dem Wochenstundenansatz der niedersächsischen Landesbeamten) bei 6 Wochen Urlaub und 2 Wochen Fortbildung bei 1760 Stunden, 44x40 Wochenstunden liegt.
Die methodisch tragende Idee ist die Festlegung, das Verhältnis von Terminstunden und Vorbereitungsstunden als 1:1 zu bestimmen[1]. Daraus ergeben sich 880 Terminstunden/Jahr, die mit den gewohnten Arbeitsvorgängen belegt werden können.
Ein Umfang von 4 Zeitstunden Fahrtaufwand pro Woche ist als zusätzlicher Aufwand eingearbeitet. Bei nachweislich mehr als 4 Stunden Fahrtzeit[2] pro Woche werden die darüber hinausgehenden Zeiten als zusätzlicher Aufwand im Terminstundensystem gewertet.
Das Terminstundenmodells liefert eine Darstellung der Arbeitsmenge und deren Struktur, die als zentraler Teil der Dienstbeschreibung deren eigentlichen Aussagewert darstellt. Die von der Superintendentur zu erlassende Dienstbeschreibung besteht dann in einem formalen Anschreiben, das die äußerlichen Bestimmungen der Pfarrstelle enthält, sowie dem Ergebnis des Terminstundenmodells, in dem die materialen Aussagen zusammengefasst und sowohl tabellarisch als auch in einem Schaubild dargestellt werden.
Die Dienstbeschreibung ist das Ergebnis eines Beratungsprozesses. So wird sichergestellt, dass die Anliegen der Pfarrpersonen, der Gemeinden bzw. der Kirchenvorstände und der Kirchenkreise bzw. der Superintendenturen zusammengetragen werden.
[1]Vgl. hierzu Westerhoff, Michael, Das westfälische Terminstundenmdodell, DtPfbl 2/2023.
[2]Das entspricht in etwa 8.000 – 10.000 km/Jahr Nachweis durch Fahrtenbucheintragungen.