Eine Dienstbeschreibung ist stellen-, orts- und situationsabhängig. Es ist sinnvoll, sie nicht am Beginn einer pfarramtlichen Tätigkeit, sondern nach etwa 6 Monaten, spätestens nach einem Jahr zu erarbeiten. Es wird ein bestimmtes Maß an Zeit und Erfahrungen benötigt, bevor mit realistischen Werten eine Dienstbeschreibung entstehen kann. Im Einzel- und Sonderfall können auch kürzere Erarbeitungszeiten geboten sein.
Sonderfall 1 – Pfarrer*in im Probedienst
Wenn es um eine Pfarrperson geht, die ihren Probedienst beginnt, ist seitens der dienstaufsichtführenden Stelle darauf zu achten, dass möglichst früh mit der Erarbeitung einer Dienstbeschreibung begonnen wird. Wenn möglich, sollte bereits bei Dienstantritt ein von der Gemeinde formulierter Erstentwurf einer Dienstbeschreibung vorliegen, der zu einem passenden Zeitpunkt bestätigt oder den tatsächlichen Erfordernissen angepasst wird.
Sonderfall 2 – Änderung des Stellenzuschnitts bei Dienstantritt
Wenn eine Pfarrperson eine veränderte Stellensituation der Gemeinde vorfindet – etwa wegen einer Reduzierung der Stelle oder ihrer Einbindung in eine regionale Zusammenarbeit – so ist ebenfalls darauf zu achten, dass die Dienstbeschreibung möglichst früh vorliegt, am besten bereits bei Dienstantritt, um die Veränderung der Stellensituation auch in der Dienstbeschreibung sachgemäß abzubilden. Die Inanspruchnahme der Gemeindeberatung kann ggf. zur Unterstützung angezeigt sein.
Ziel des Aushandlungsprozesses ist eine abgestimmte Dienstbeschreibung zwischen den Kollegen/hauptamtlich Mitarbeitenden und der Aufsichtsperson, bevor sie dem KV/Aufsichtsgremium vorgelegt wird. Der Aushandlungsprozess kann örtlich durchaus verschieden durchgeführt werden. Am Ende muss aber stets das abgestimmte Ergebnis stehen.
Die beschließende Instanz ist die Superintendentur bzw. das dienstaufsichtsführende Gremium.